EBI-CENTER - Wirtschaftsberatung K-H. Ellermann |
| Rotdornweg 5 |
| 33790 Halle / Westfalen |
| Telefon | 05201 - 66 70 60 |
| Fax | 05201 - 84 99 93 |
| ellermann@ebi-center.de | |
| Internet | www.ebi-center.de |
| Skype | Ellermann1 |
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EBI-CENTER - Wirtschaftsberatung K-H. Ellermann
1. Allgemeines
1.1 Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil
aller Verträge mit der Wirtschaftsberatung K-H. Ellermann, Halle
(Westf.) (im folgenden EBI-Center genannt).
1.2 Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten die AGB als
angenommen.
1.3 Fremde Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB
entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben,
sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich von EBI-Center bestätigt
werden.
1.4 Die auf Grund der Kundenaufträge zustande gekommenen Verträge mit
EBI-CENTER haben Dienstvertragscharakter.
1.5 Änderungen der AGB, die laufende Verträge betreffen, werden dem
Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Kunde diesen nicht
schriftlich widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei
Wochen nach Zugang der Mitteilung bei EBI-CENTER eingegangen sein.
2.1 Angebote von EBI-CENTER verstehen sich freibleibend und
unverbindlich.
2.2 Leistungen von EBI-CENTER erfolgen prinzipiell nach den jeweils
vereinbarten Preisen. Für gesonderte Leistungen gilt das vereinbarte
Entgelt.
2.3 Das Entgelt ist je nach Vertragsinhalt jährlich, monatlich oder
einmalig zu leisten.
2.3.1 Jährliche Entgelte werden erstmals mit Beginn der Leistung und
dann jeweils zu Beginn des entsprechenden Monats im Folgejahr fällig.
2.3.2 Monatliche Entgelte werden jeweils zum Monatsanfang fällig. Wird
die Leistung von EBI-CENTER bis zum 15. eines Monats erbracht, ist das
monatliche Entgelt zu leisten. Wird die Leistung von EBI-CENTER nach
dem 15. eines Monats erbracht, ist der halbe Monatsbeitrag zu leisten.
2.3.3 Einmalige Entgelte sind sofort nach Leistung von EBI-CENTER
fällig.
2.4 EBI-CENTER behält sich eine Änderung der Entgelte vor. Für diesen
Fall wird EBI-CENTER dem Kunden die geänderten Entgelte mindestens
einen Monat vor Inkraft¬treten mitteilen. Erhöhungen der Entgelte
bewirken ein außerordentliches Kün¬digungsrecht mit einer Frist von
zwei Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung.
2.5 Bei einmaligen Leistungen von EBI-CENTER ist EBI-CENTER berechtigt,
angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.
3.1 Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn EBI-CENTER über den
Betrag verfügen kann. Im Falle der Annahme von Schecks gilt die Zahlung
als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. 3.2 Im Falle des Verzuges
des Kunden mit fälligen Zahlungen ist EBI-CENTER auch ohne
Nachfristsetzung berechtigt, den Zugriff auf ihre Leistungen bis zum
Eingang des offenen Betrages zu sperren.
3.3 Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums ist EBI-CENTER ab diesem
Zeitpunkt im Übrigen auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe des üblicherweise von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes
für offene Kontokorrentkredite, mindestens aber mit 3% über dem
Diskontsatz zu berechnen. Eingehende Zahlungen können in diesem Falle
von EBI-CENTER zunächst auf entstandene Kosten, dann auf Zinsen und
schließlich auf die Hauptforderung angerechnet werden.
4.1 Die von EBI-CENTER über das Internet zugänglich gemachten
Seiten, Sites, Pages, Programme sowie Text, Bild und Tonmaterialien
sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Deren Reproduktion,
Übersetzung sowie sonstige Verwertung bedarf der Zu¬stimmung von
EBI-CENTER.
4.2 Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung
produzierten Inhalte selbst verantwortlich. Der Kunde stellt EBI-CENTER
von sämtlichen An-sprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten
frei und sichert zu, kein Ma-terial zu übermitteln, das Dritte in ihren
Rechten verletzt. Eine Nutzung für porno-grafische und ähnliche Inhalte
ist unzulässig. Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte der von ihm
eingestellten oder gelieferten Daten nicht gegen geltendes deutsches
oder ausländisches Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die
guten Sitten verstoßen.
5.1 Soweit Daten an EBI-CENTER gleich in welcher Form
übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den
Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden
Datenbestände nochmals unentgeltlich an EBI-CENTER zu übermitteln.
6.1. Verträge, deren Laufzeit jährlich bemessen ist, verlängern
sich nach Ablauf der Lauf¬zeit um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie
nicht mindestens einen Monat vor dem Ende der Laufzeit schriftlich
gekündigt werden. Verträge, deren Laufzeit monatlich bemessen ist,
verlängern sich nach Ablauf der Laufzeit um jeweils einen weiteren
Monat, sofern sie nicht mindestens 15 Tage vor dem Ende der Laufzeit
schriftlich gekündigt werden. Abweichendes bedarf ausdrücklicher
schriftlicher Vereinbarung.
7.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder
werden, so bleibt der Vertrag samt allen übrigen Bestimmungen gültig.
Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.
7.2 EBI-CENTER ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und
Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit
sich EBI-CENTER für die Er-bringung der geschuldeten Leistung verbürgt.
7.3 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.
7.4 Erfüllungsort für alle Leistungen und Gerichtsstand ist Halle
(Westf).